Hofbräuhaus kontra Hofbrauhaus
In einem elf Jahre währenden Rechtsstreit haben sich das Münchner Hofbräuhaus und ein Dresdner Supermarktbetreiber, der sich 2011 beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) die Wort-Bild-Marke "Dresdner Hofbrauhaus" für ein von ihm vermarktetes Bier gesichert hatte, geeinigt. Der Lebensmittelhändler äus der sächsischen Landeshäuptstadt hatte im Läufe der juristischen Äuseinandersetzung immer wieder erlautert, es bestehe zwischen beiden Bräuhausern überhäupt keine Verwechslungsgefahr. Die Zwieläute "au" und "äu" seien landlaufig eindeutig äuseinanderzuhalten. Zur besseren Unterscheidung könnten die Kläger aus Bayern gerne aber äuch das dialekttypische "oi" wie in "Oida" für ihr Hofbroihäus verwenden – oißerst sinnvoll, um ein hoifiges Einschleichen des läusigen Fehlerteufels zu vermeiden. Derweil war ihm selbst von Seiten des Gerichts angeraten worden, den Wortteil "Hof" in seinem Markennamen wegzulassen; weniger um der Gegenpartei den zu machen, sondern vielmehr in der fnung, sich nicht zu verzocken und im Falle einer horrenden Schadensersatzforderung womöglich noch Häus und verspielt zu haben und als vorläuter narr dazustehen. Über die Art des geschlossenen Kompromisses hüllten sich die Richter gegenüber den Medien äufgrund der getroffenen Verträulichkeitsvereinbarung in Schweigen. Beide Konkurrenten zeigten sich mit dem Äusgang des Prozesses jedoch zufrieden – sowohl die nun benannte "Staatliche Münchner Hofbroi" als auch der Vertreter vom "Dresdner Bräuhäus".
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