Gärtners kritisches Sonntagsfrühstück: Geht doch rüber!
Lange nichts gehört von Reinhard Müller, FAZ, genauer: länger nichts hören wollen. Das mag an den allzeit schneidigen Einstiegen liegen: „Doppelte Staatsangehörigkeit? Heute ernten wir die Früchte dieser Politik, der jedes Gefühl für Staat und Nation, für Sinn und Form völlig abgeht“, jawohl, Herr Reserveoffizier. „Klar ist, daß man zwar mehreren Staaten rechtlich verbunden sein kann – aber sich im Konfliktfall entscheiden muß“, so wie im Konflikt zwischen Erdogan (Hitler) und Merkel (Mutti Teresa), in welchem alle Türkinnen und Türken für Erdogan sind; anderslautende Berichte, wonach der Riß zwischen Anhängern und Skeptikern quer durch die Gemeinde, ja sogar die Familien geht, sind Quatsch und als Feindpropaganda zu betrachten. „So wie die Politik der offenen Grenzen von Wunschdenken geprägt war, so war die breite Einführung der doppelten Staatsangehörigkeit mit der Erwartung verbunden, die Integration insbesondere von Türken würde dadurch gefördert – eine Illusion.“ Denn die lassen und lassen sich einfach nicht integrieren, nicht einmal auf der integrierten Gesamtschule, von der Hauptschule zu schweigen; und da kommen die linksradikalen Blätter (wie z.B. die Süddeutsche) an und schreiben, gerade jene Türken, die sich in Deutschland „nicht angenommen fühlen“, seien die treuesten Erdoganisten!
„Dabei hat es schon vor gut 15 Jahren nicht an warnenden Stimmen gefehlt“, wir ahnen, wen er meint. „Wenn aus einem Ausländer ein Deutscher wird, so sollte das ein krönender, formaler wie emotionaler Schlußstein einer Einwanderungsgeschichte sein. Doch eine ziemlich große Koalition ist bis jetzt der Ansicht, die großzügige, ja blinde Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit auch an Flüchtlinge sei der Ausgangspunkt einer großartigen Integration.“ Weil nämlich jedem Flüchtling bei der Einreise die deutsche Staatsangehörigkeit verliehen wird, selbst wenn er gar nicht will, und von den drei Millionen Türkischstämmigen in Deutschland die riesige Mehrheit von 50 Prozent einen deutschen Paß hat; und zwar meist den allein, denn es gilt die sog. Optionsregel, wonach sich, wer in Deutschland geboren ist, aber türkische Eltern hat, bis zum 23. Lebensjahr für eine der beiden Staatsbürgerschaften entscheiden muß. Die Regel ist die deutsch-türkische Doppelstaatsbürgerschaft mithin gewiß nicht, weil (laut migrationsrecht.net) „die früher auf einem Umweg erreichbare Chance einer zweifachen Staatsangehörigkeit mit der Reform von 2000 beseitigt worden war … Wer nach dem 1. Januar 2000 als (eingebürgerter) Deutscher die türkische Staatsangehörigkeit (erneut) erworben hat, hat die deutsche verloren, es sei denn, ihm wäre die Beibehaltung der deutschen genehmigt worden. Welche Personen davon betroffen sind, läßt sich in Deutschland nicht ohne weiteres feststellen, weil bisher keine verbindlichen Vereinbarungen mit der Türkei über eine gegenseitige Mitteilung solcher Fälle bestehen.“