Die neuen Polizeigebühren
Heimlich, still und leise hat das Innenministerium unter der Führung von Horst Seehofer eine sogenannte "Besondere Gebührenverordnung des Bundesministeriums des Innern" eingeführt, die es der Polizei erlaubt, verschiedene Gebühren für ihre "Dienstleistungen" einzufordern. Unabhängig von der Schuld des Verdächtigen kassiert die Polizei beispielsweise für eine 15-minütige Fahrt zur Wache 15,69 Euro, für eine erkennungsdienstliche Behandlung mit Fotos und Fingerabdrücken 59,50 Euro und für jede angefangene Viertelstunde in der Ausnüchterungszelle einen Betrag in Höhe von 6,51 Euro (kein Witz bzw. wenn dann einer von Innenminister Seehofer).
Außerdem denkt man auch noch über diese Gebühren nach:
- 30,09 Euro für jeden Liter, den der Wasserwerfer bis zur vollständigen Erblindung der Zielperson benötigt
- 5,12 Euro bis 15,98 Euro für einen Taser-Einsatz, je nach aktuellem Strompreis mit einer Pauschale von 120 Euro für die Reinigung von Blutflecken, die man auf die Polizeiuniform spritzt, wenn man einen Schlagstock abbekommt
- 0,50 Euro für die Schlagstockabnutzung
- 0,30 Euro für jeden gefahrenen Kilometer bei einer Verfolgungsjagd (pro Streifenwagen)
- 10,88 Euro pro Patrone, mit der man nicht getötet wird (die letzte ist gratis)
- 1,10 Euro für jede Benutzung der Zellentoilette
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