Cannabiss zum Morgengrauen?
Wer im Rahmen der Cannabis-Legalisierung einen sogenannten Cannabis-Club gründen will, muss sich auf strenge Regeln einstellen. Der von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach vorgelegte Gesetzentwurf bezieht sich unter anderem auf Bauvorschriften sowie den Umfang der Eigennutzung und die Weitergabe der Vereinsräumlichkeiten. Bereits im Vorfeld hatte der SPD-Politiker unmissverständlich klar gemacht, dass dort der Jugendschutz greift: "Ab 22 Uhr ist der Laden komplett dicht!" - "Viel Rauch um nichts!", sehen potentielle Clubgründer und -mitglieder dagegen den Bestimmungen ebenso gelassen wie kichernd entgegen und kündigten an, bis zum Inkrafttreten der Gesetzesvorlage erst einmal Gras über die Sache wachsen zu lassen.
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