Fragen und Antworten zur Gebäudedämmung
Ich wohne in einem Altbau mit sehr hohen Decken (fünf Meter) und denkmalgeschützter Fassade (Jugendstil). Nach Abschluß der Dämmarbeiten ist die Wohnfläche nur noch halb so groß wie vorher, trotzdem hat sich die Miete verdoppelt. Kann ich jetzt die Miete mindern?
Leider nein! Nach der 25. Änderung des "Gesetzes zum Schutze der Haus- und Grundeigentümer sowie sonstiger Besitzender" ist der Vermieter nach Durchführung solcher stark raumgreifenden Isolierungsmaßnahmen grundsätzlich berechtigt, die Kaltmiete nach der Kubikmeterzahl der Wohnung neu zu berechnen.
Seit Wochen leide ich nun schon unter dem Lärm, der mit den Wärmeschutzmaßnahmen an unserem Mehrfamilienhaus einhergeht. Bis wann dürfen die Arbeiten eigentlich betrieben werden?
Dämmarbeiten dürfen grundsätzlich nur von der Morgen- bis zur Abenddämmerung, bzw. von der Abend- bis zur Morgendämmerung erfolgen.
Während unseres Familienurlaubs hat unser Vermieter die Dämmarbeiten durchführen lassen und ist dabei wohl etwas über das Ziel hinaus geschossen: Als wir aus dem Skiurlaub zurückkamen, waren sämtliche Fenster unserer Wohnung zugemauert. Ist so etwas zulässig?
Fenster und Türen sind die Schwachstellen bei der Isolierung, klar, daß der Vermieter hier als erstes ansetzt. Im Sommer können Sie sich im Freien aufhalten, im Winter dagegen wird es sowieso sehr früh dunkel. Die Rechtsprechung ist hier vollkommen eindeutig.
Als ich neulich meinen neuen Porsche Cayenne in die Tiefgarage unseres Apartmenthauses fahren wollte, war der ganze Raum mit kleinen Styroporkugeln ausgefüllt. Wohin nun mit meinem Wagen? Ich möchte schließlich nicht, daß er gestohlen wird. Der ganze Energiesparquatsch ist mir als Fahrer so einer Karre naturgemäß völlig wumpe.
Wohl noch nie was von Bodenfrost gehört, was? Dann pennen Sie doch direkt in ihrem klobigen Spritfresser oder fahren Sie am besten gleich damit in eines der warmen Länder rund ums Mittelmeer, Sie Umwelt-Pottsau!