Fragen und Antworten zum NPD-Verbotsverfahren
Worum geht’s?
Das Bundesverfassungsgericht hat im Verbotsverfahren gegen die NPD die letzte Runde eingeläutet. Jetzt darf sich jeder noch ein kleines Pils bestellen, und dann wird abgerechnet.
Wie? Die NPD gibt es immer noch?
So ist es. Im Zuge von Pegidamärschen, AfD-Witzen und Jakob Augstein-Kolumnen haben manche vergessen, daß es hierzulande noch Nazis gibt, die aus ihrer faschistischen Gesinnung keinen Hehl machen und Flüchtlingsheime nicht deshalb anzünden, weil sie Angst im Dunkeln haben.
Muß unsere Demokratie eine Partei, die unsere Verfassung abschaffen will, aber einfach zu doof ist, auch nur die eigenen Parteifinanzen im Griff zu haben, nicht aushalten können?
Im Prinzip nein. Wer die Verfassung in diesem Land in Frage stellt, muß wenigstens in der Lage sein, die Telefonnummer der Polizei ohne Google herauszufinden – so hat es Karlsruhe in einem Grundsatzurteil festgelegt. Außerdem erhält die NPD via Parteienfinanzierung Steuergelder, die z.B. besser für die raschere Bearbeitung von Asylanträgen aufgewendet wären, um unerwünschte Ausländer zügig abschieben zu können.
Wäre es nicht extrem peinlich, wenn dieses neue Verbotsverfahren wieder scheitert?
Ja, das wäre eine Katastrophe. Sollte sich herausstellen, daß es sich bei der NPD um eine verfassungskonforme Partei mit demokratischen Grundsätzen handelt, die niemanden diskriminieren möchte, hätten viele Wähler über Jahre hinweg ihre Stimme falsch abgegeben. Das würde die NPD nicht überleben!