Kristina Hänel (die Schwangerschaftsabbrüche anbietet) wegen Werbung für Abtreibung verurteilt
Die Ärztin Kristina Hänel, die Schwangerschaftsabbrüche anbietet, wurde wegen des Paragrafen 219a, der Werbung für Schwangerschaftsabbrüche verbietet, rechtskräftig verurteilt: Ärzt:innen, die Schwangerschaftsabbrüche anbieten, wie etwa die Ärztin Kristina Hänel, die Schwangerschaftsabbrüche anbietet, dürfen nicht darüber informieren, wie sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Jedoch dürfen alle Personen, die keine Schwangerschaftsabbrüche anbieten (nicht wie zum Beispiel Kristina Hänel, die Schwangerschaftsabbrüche anbietet), vollumfänglich über Schwangerschaftsabbrüche informieren, etwa darüber, welche Praxen in Deutschland in welcher Form (medikamentös/operativ) bis zu welcher Schwangerschaftswoche Schwangerschaftsabbrüche anbieten – beispielsweise die Praxis von Kristina Hänel, einer Ärztin, die Schwangerschaftsabbrüche anbietet.
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