+++ EILMELDUNG +++ BUNDESVERFASSUNGSGERICHT KIPPT NPD-VERBOTSVERFAHREN +++ EILMELDUNG +++
Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichtes in Karlsruhe hat den Antrag der Länder auf ein Verbot der NPD abgewiesen. Die Richter unter dem Vorsitz von Roland Freisler Andreas Voßkuhle stellten in ihrer Urteilsbegründung aufgrund des politischen Bedeutungsverlustes und der stagnierenden Mitgliederzahlen die Gefährlichkeit der rechtsextremen Partei für die demokratische Grundordnung infrage. Unmittelbar nach dem Urteilsspruch formierten sich bundesweit spontane Freudenkundgebungen ob des erneut gescheiterten Verbotsverfahrens. In Dresden und Leipzig gingen jeweils vier NPD-Anhänger auf die Straße, in Rostock zählte die Polizei drei Teilnehmer und in Dortmund fuhr ein aus zwei Fahrzeugen bestehender Autokorso mit den Kennzeichen DO-AH 18 und DO-OF 09 am Morgen über den Wall (eins über den Ost-, das andere über den Südwall). Die übrigen NPD-Sympathisanten blieben den Feierlichkeiten mit den Begründungen "Gerade erst aufgewacht", "Zu betrunken", "Was ist denn überhaupt passiert?" und "Vorgestern erst aus der Partei ausgetreten" fern.
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