Der nützliche IT-Support: Sie fragen, wir antworten!
Frage: Bislang habe ich mich gegen ein Upgrade auf Windows 10 erfolgreich zur Wehr setzen können, doch heute Morgen standen zwei außerordentlich groß gewachsene, außerordentlich dunkel gekleidete, außerordentlich unfreundliche Männer vor der Tür, die – ohne zu fragen! – in meine Wohnung eingedrungen sind, und mich dann bei der Installation von Windows 10 "begleitet" bzw. "unterstützt" haben. Das kam mir komisch vor, denn ich empfinde so etwas als Zwang! Ist dieses Vorgehen seitens der Fa. Microsoft überhaupt noch rechtlich gedeckt?
Antwort: Unserem Wissens nach ist es das durchaus.
Frage: Ich habe private Fotos anstatt bei Dropbox versehentlich in ein Paralleluniversum hochgeladen, und nun habe ich darauf keinen Zugriff mehr. Was nun?
Antwort: Rebooten Sie das Gerät, und danach das Universum (Anm.: das Paralleluniversum; nicht Ihr eigenes!).
Frage: Ich habe unvorsichtigerweise von einer anscheinend verdorbenen E-Mail-Beilage gekostet, und nun ist mir wahnsinnig schlecht. Wie kann ich so etwas in Zukunft vermeiden?
Antwort: Beilagen zu exotischen E-Mails sollten grundsätzlich niemals roh konsumiert werden, sondern sollten immer gekocht, geschält und in Stückchen gehackt durch einen speziellen Filter gepreßt werden. Falls Sie sich das Abkochen ersparen möchten, können Sie die Beilage auch dünsten – so bleiben wertvolle Vitamine bestmöglich erhalten! Tip: Lassen Sie sich die Zutatenliste zu den von Ihnen konsumierten E-Mails immer gleich mitschicken, denn diese verrät die für Betriebssystem schwierig zu verdauende Komponenten oft schon auf den ersten Blick.
Frage: Ich habe mir beim Schreiben mit einem Textverarbeitungsprogramm meinen großen Zeh an einem herausragenden Zeilenumbruch angeschlagen. Verflucht, tut das weh, aua!
Antwort: Ja, mit Zeilenumbrü
chen muss man sehr vorsichtig sein. Gu
t kühlen!
Frage: Ich war von Beruf Webseitenreiter, bis ich beim Herunterscrollen einer Homepage gestolpert und die ganze endlos scrollende Website heruntergestürzt bin. Einen Helm habe ich dabei unglücklicherweise nicht getragen. Nun bin ich seit zwei Jahren digital behindert und kann mich nur noch von lauwarmem Pixelbrei ernähren. Muß meine Versicherung das bezahlen?
Antwort: Hier ist Folgendes entscheidend: Handelt es sich um einen Arbeits- oder um einen Freizeitunfall? Falls letzteres der Fall ist und Sie zum Zeitpunkt des Unfalls keine Zusatzversicherung gegen Sportunfälle auf Webpages abgeschlossen hatten, sieht es nicht gut für Sie aus. Der Webseitenbetreiber ist grundsätzlich NUR insoweit für die sichere Ausgestaltung und Beschilderung seiner Internetpräsenz verantwortlich, als er ein sicheres BEGEHEN (!) gewährleisten muß. Das BEREITEN einer Homepage ist grundsätzlich nicht vorgesehen und geschieht also stets auf eigene Gefahr.
Frage: Nach einer allergischen Reaktion auf Nüsse und Gluten habe ich nun ärgerlicherweise eine Intoleranz gegen Ausländer entwickelt, so daß ich mich den ganzen Tag zwanghaft am Kopf kratzen und reflexhaft in diverse Online-Foren verschiedenartigsten Müll posten muß. Was kann ich dagegen tun?
Antwort: Da hilft leider alles nichts, denn Sie sind ganz einfach ein gottverdammtes, dummes Schwein. (Anm.: Idiot!)
◀ | DIE LAGE: Morning Briefing vom 15.2.2016 | Gärtners kritisches Sonntagsfrühstück: Herrschaft des Unrechts | ▶ |
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