Das neue Transplantationsgesetz
- Auf alle Extremitäten gibt es ein Jahr Garantie, auf alle Innereien zwei. Die Rückgabefrist beträgt vier Wochen, eine schriftliche Begründung ist nötig (paßt nicht / zu klein / zu groß / hab bei meiner Nichte ein schöneres Organ gesehen)
- Gesichter dürfen nur transplantiert werden, wenn der Empfänger dadurch nicht noch unansehnlicher wird
- Alle Körperteile müssen für den Konsumenten gut lesbar und eindeutig beschriftet sein (links / Güteklasse II / Made in China / Handwäsche bei 40°C ohne Weichspüler und Schleudern)
- Lungen müssen vor der Transplantation auf Herz und Nieren geprüft werden
- Die Organpreisbindung fällt
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