Nach Haft für Flaschenwurf: Welche G20-Urteile noch zu erwarten sind
Ein 21jähriger, der bei den G20-Protesten in Hamburg zwei Flaschen auf Polizisten geworfen haben soll, muß nun zwei Jahre und sieben Monate in Haft. Das ist jedoch nur das erste Urteil. Für andere Vergehen drohen folgende Strafen:
Einen Polizisten grimmig angucken (aus 1000 Meter Entfernung): 500 Peitschenhiebe
An der Roten Flora vorbeilaufen: sämtliche Talkshowauftritte von Wolfgang Bosbach anschauen
Auf einen Räumpanzer klettern: zehn Jahre ohne Bewährung
Eine schwarze (!) Unterhose tragen: lebenslänglich mit anschließender Sicherheitsverwahrung
Kieselsteine in die Elbe werfen: Steinigung mit anschließender Abschiebung
An einem Polizisten vorbeigehen und nicht den Hitlergruß zeigen: eine Nacht mit Beate Zschäpe
Auf einer linksfaschistischen Internetseite surfen (z.B. titanic-magazin.de): Todesstrafe
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