O kleiner Unternehmer Die für Umsätze im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 geschuldete Umsatzsteuer wird von Unternehmern, die im Inland oder in den in § 1 Abs. 3 bezeichneten Gebieten ansäs- sig sind, nicht erhoben, wenn der in Satz 2 bezeichnete Umsatz zuzüglich der darauf entfallenden Steuer im vorangegangenen Kalenderjahr 17 500 Euro nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 50 000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird. Aufgabe: Analysieren und interpretieren Sie das Gedicht “O kleiner Unternehmer” in vier Sprachen. Legen Sie dabei dar, warum es der Verfasser Ihres Erachtens vorzog, anonym zu bleiben, und welche Vorteile für freiberufliche Lyriker die sogenannte Kleinunternehmerregelung mit sich bringt. Beitragsnavigation Bitte keine Vorurteile Arbeitsmarkt prekär?