Hierfür dürfen Sie Ablöse verlangen:

  • Neuwertige Einbauküche (maximal 30 Jahre alt)
  • Schimmelflecken
  • Zerfledderte Spiele von Ravensburger
  • Freundin des Vormieters
  • Gartenmöbel auf dem Nachbarbalkon
  • Bis zu 10 Treppenstufen im Hausflur
  • Rutsche auf dem Kinderspielplatz zwei Straßen weiter
  • Atemluft