→ Wer frühzeitig per Briefwahl grün wählt, dessen Stimme wird bis zur Auszählung rot

→ Wenn man mit der Erststimme AfD, mit der Zweitstimme aber Die Linke wählt, heben sich die Stimmen gegenseitig auf

→ Nur wer im Wahllokal abstimmt, hat die volle Auswahl an Parteien auf dem Zettel, kann jedoch nicht die Partei der Briefwähler wählen

→ In ländlichen Regionen wie der Eifel wird man nur mit festem Schuhwerk oder Gummistiefeln in den Wahlstall gelassen

→  In einigen bayerischen Städten (z.B. Nürnberg, Bayreuth, Berchtesgaden) darf man sogar noch die NSDAP wählen. Die Stimmen werden aber der CSU zugeschlagen. Gültig sind sie nur mit einem Hakenkreuzchen

→ Unter Umständen ist die Abgabe von zwei Erststimmen zulässig: Erforderlich ist dabei, daß im Vorfeld ein Antrag auf Linkshänder-Wahl gestellt wurde

→ Stammwähler können sich vorgefertigte Wahlunterlagen mit dem Kreuz an der Stelle der bevorzugten Partei zusenden lassen. Das gleiche gilt für Parteimitglieder

→ Für terminlich stark eingebundene Wähler bieten die Behörden auch die Paketwahl an, etwa bei gleichzeitiger Kommunal-, Landtags- und Bundestagswahl

→ Den unbeliebtesten Job im Wahllokal haben die Reinigungskräfte. Sie müssen die Stimmen auffegen, die unter den Tisch gefallen sind

→ Familien mit Kindern unter 14 Jahren haben bis zu vier Stimmen frei

→ Überhangmandate gehen meist an versoffene CDU-Hinterbänkler vom Land mit Bierbauch (Überhang) und Kater (Hangover)