→ Wer frühzeitig per Briefwahl grün wählt, dessen Stimme wird bis zur Auszählung rot → Wenn man mit der Erststimme AfD, mit der Zweitstimme aber Die Linke wählt, heben sich die Stimmen gegenseitig auf → Nur wer im Wahllokal abstimmt, hat die volle Auswahl an Parteien auf dem Zettel, kann jedoch nicht die Partei der Briefwähler wählen → In ländlichen Regionen wie der Eifel wird man nur mit festem Schuhwerk oder Gummistiefeln in den Wahlstall gelassen → In einigen bayerischen Städten (z.B. Nürnberg, Bayreuth, Berchtesgaden) darf man sogar noch die NSDAP wählen. Die Stimmen werden aber der CSU zugeschlagen. Gültig sind sie nur mit einem Hakenkreuzchen → Unter Umständen ist die Abgabe von zwei Erststimmen zulässig: Erforderlich ist dabei, daß im Vorfeld ein Antrag auf Linkshänder-Wahl gestellt wurde → Stammwähler können sich vorgefertigte Wahlunterlagen mit dem Kreuz an der Stelle der bevorzugten Partei zusenden lassen. Das gleiche gilt für Parteimitglieder → Für terminlich stark eingebundene Wähler bieten die Behörden auch die Paketwahl an, etwa bei gleichzeitiger Kommunal-, Landtags- und Bundestagswahl → Den unbeliebtesten Job im Wahllokal haben die Reinigungskräfte. Sie müssen die Stimmen auffegen, die unter den Tisch gefallen sind → Familien mit Kindern unter 14 Jahren haben bis zu vier Stimmen frei → Überhangmandate gehen meist an versoffene CDU-Hinterbänkler vom Land mit Bierbauch (Überhang) und Kater (Hangover) Beitragsnavigation Liste trauriger Dinge (29) Diesen Monat in der Humorkritik