Die Partei “Der III. Weg” darf ihre “Hängt die Grünen”-Plakate weiter aufhängen. Allerdings nur unter der Auflage, dass diese 100 Meter entfernt von den Wahlplakaten der Grünen angebracht werden. Auch die weiteren gerichtlichen Auflagen irritieren. Der Überblick: Im Radius von 200 Metern um die Plakate darf man nur Bioprodukte essen Holocaustleugnung ist nur auf Rasenflächen direkt unter den Plakaten gestattet Der Transport der Plakate darf nur in Elektroautos erfolgen Das Wort “Klimawandel” darf nur geflüstert werden, wenn man sich näher als 15 Meter an den Plakaten befindet Sollte auch Boris Palmer gemeint sein, muss das in einer Fußnote auf den Plakaten ergänzt werden Winfried Kretschmann muss generell Abstand von Wahlplakaten halten, da er diese mit seiner Frisur zerstören könnte (strafbar gem. § 303 StGB) Beitragsnavigation Fabian Lichters Economy Class Happy Birthday: Die spektakulärsten Pannen aus 50 Jahren Greenpeace