Die Partei “Der III. Weg” darf ihre “Hängt die Grünen”-Plakate weiter aufhängen. Allerdings nur unter der Auflage, dass diese 100 Meter entfernt von den Wahlplakaten der Grünen angebracht werden. Auch die weiteren gerichtlichen Auflagen irritieren. Der Überblick:

  • Im Radius von 200 Metern um die Plakate darf man nur Bioprodukte essen
  • Holocaustleugnung ist nur auf Rasenflächen direkt unter den Plakaten gestattet
  • Der Transport der Plakate darf nur in Elektroautos erfolgen
  • Das Wort “Klimawandel” darf nur geflüstert werden, wenn man sich näher als 15 Meter an den Plakaten befindet
  • Sollte auch Boris Palmer gemeint sein, muss das in einer Fußnote auf den Plakaten ergänzt werden
  • Winfried Kretschmann muss generell Abstand von Wahlplakaten halten, da er diese mit seiner Frisur zerstören könnte (strafbar gem. § 303 StGB)