Praxisratgeber Mietrecht
Hierfür dürfen Sie Ablöse verlangen:
- Neuwertige Einbauküche (maximal 30 Jahre alt)
- Schimmelflecken
- Zerfledderte Spiele von Ravensburger
- Freundin des Vormieters
- Gartenmöbel auf dem Nachbarbalkon
- Bis zu 10 Treppenstufen im Hausflur
- Rutsche auf dem Kinderspielplatz zwei Straßen weiter
- Atemluft
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