Apple Pay gab es bereits im alten Rom. Für dreihundert Apple bekam man damals z.B. ein Korn Salz (mit Senator-Status sogar zwei). Der Bezahldienst ist bei Datenschützern weniger unbeliebt als andere Apps, da Apple Pay äußerst datensparsam arbeitet. Beim Kauf werden weder Kunden- noch Kreditkartendaten getauscht, sondern es wird lediglich ein sog. “Token” – eine zufällige Zahlenkombination – generiert. So weiß nicht einmal der Kunde, welches Produkt er da gerade kauft, und der Verkäufer kann nur raten, wieviel Geld er dafür bekommt. Ob das sinnvoll ist? Ja, meinen viele DSGVO-Befürworter. Apple Pay funktioniert via I-Phone und Apple Watch. Mit angesagten LCD-Uhren aus den frühen 90ern, Minidisc-Rekordern und dem Gameboy ist Apple Pay bislang nicht kompatibel – eigentlich Anlass für eine Online-Petition! Apple Pay unterstütz Fiat-Währungen wie den Euro oder den US-Dollar. Beide Projekte verfügen über solide Fundamentals, erfahrene Developer und große, begeisterungsfähige Communities. Im Vergleich zu etablierten Weltwährungen wie Bitcoin oder Litecoin handelt es sich dabei jedoch immer noch um Nischenphänomene. Sollte die Zahlungsmethode aus der Zukunft einmal nicht funktionieren, kann der Kunde dem Händler auch spontan sein I-Phone oder seine Apple Watch zum Tausch anbieten (sog. “Hardware-Token”). Beitragsnavigation Plump und plauschig – die neuen Politiker-Podcasts Gärtners kritisches Sonntagsfrühstück: Yin und Yang