Abonnieren Sie das Magazin!

Die Online-Redaktionen von

Spiegel, B.Z., Sat.1, Hamburger Abendblatt, N24, Sächsische Zeitung, Bild, MDR, Frankfurter Rundschau, Ostsee Zeitung, N-TV und Berliner Morgenpost

werden hiermit zur Vermeidung einer in jedem Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Geld- oder Haftstrafe verurteilt, es künftig zu unterlassen, das Wort „verzapft“ in Zusammenhang mit Berichterstattungen über den Biotreibstoff E10 zu verwenden.

Gegen diese Entscheidung gibt es kein Rechtsmittel.