Die Online-Redaktionen von Spiegel, B.Z., Sat.1, Hamburger Abendblatt, N24, Sächsische Zeitung, Bild, MDR, Frankfurter Rundschau, Ostsee Zeitung, N-TV und Berliner Morgenpost werden hiermit zur Vermeidung einer in jedem Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Geld- oder Haftstrafe verurteilt, es künftig zu unterlassen, das Wort „verzapft“ in Zusammenhang mit Berichterstattungen über den Biotreibstoff E10 zu verwenden. Gegen diese Entscheidung gibt es kein Rechtsmittel. Beitragsnavigation Neuer Leserservice: der TITANIC-Personalizer! Berlin aktuell