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Ratgeber Urheberrecht

Okt. 31, 2008

Lutscher, die schmecken wie der US-Präsident, Nadelkissen in Form von Sarkozy-Voodoo-Puppen: Immer mehr kleine und mittelständische Unternehmer verdienen sich ein Zubrot, indem sie Spielzeug und Scherzartikel in Form von Prominenten auf den Markt werfen.
Doch Vorsicht: Nicht jeder Promi mag es, wenn er ungefragt z.B. als flauschiger Stoffpolitiker bei Karstadt in die Auslage gestellt wird. Und kaum einer duldet es noch, ohne Einwilligung als Dauerlutscher zweitverwertet zu werden, der Karies und Zahnfäulnis verursacht. Wer also plant, etwa eine 750-ml Dose Erbseneintopf mit Preßkopf und Rübengemüse zu verscherbeln, die per Knopfdruck witzige Zoten erzählen und damit ein volles Fußballstadion zum Gröhlen bringen kann, sollte sich vorher unbedingt die Erlaubnis des Lizenzinhabers einholen, um mögliche Urheberschaftsstreitigkeiten zu vermeiden.