Nach einer einstweiligen Verfügung des Landgerichts Köln dürfenLottoannahmestellen ab sofort keine Lotto- und sonstige Glücksspielscheine an Hartz-IV-Empfänger verkaufen. Der Fernsehsender 9Live kündigte daraufhin an, zukünftig auf Dauerwerbesendungen zu verzichten und statt dessen durch eine 24-stündige Rundumversorgung mit Telefonglücksspielen ein mutiges Zeichen gegen die Diskriminierung von Arbeitslosen zu setzen. Beitragsnavigation Fragen und Antworten zur Kernschmelze Exklusiver Leserservice: Der TITANIC-Geigerzähler!