Das Bundesverfassungsgericht hat den Euro-Rettungsschirm ESM gebilligt, dabei aber strenge Auflagen gemacht. Deutschland darf

  • sein letztes Hemd nur dann verpfänden, wenn noch ein Notgroschen in der Besteckschublade liegt
  • den Notgroschen nur aus der Besteckschublade holen, wenn der Kneipenwirt nichts mehr auf den Deckel schreiben läßt
  • den Deckel in der Kneipe nur ausreizen, wenn die Briefmarkensammlung aufgelöst ist
  • die Briefmarkensammlung nur dann verscherbeln, wenn das Marmeladenglas mit dem Kupfergeld zur Sparkasse gebracht wurde
  • das Kupfergeld nur einwechseln, wenn Tafelsilber und Goldzähne  eingeschmolzen sind
  • nur dann an Tafelsilber und Goldzähne gehen, wenn das Bündel Scheine unter dem Kopfkissen ausgegeben ist
  • die Scheine unter dem Kopfkissen nur anrühren, wenn das letzte Hemd verpfändet worden ist