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Das Verfassungsgericht hat am gestrigen Dienstag entschieden, daß Bundespräsident Joachim Gauck mit der Bezeichnung von NPD-Anhängern als „Spinner“ seine Kompetenzen nicht überschritten habe. Künftig solle er sie aber auch noch „Trottel“, „Pißnelken“ und „Stinkstiefel“ nennen, regten die Richter an: „Aber auf so eine Idee würde die Arschkrampe von Freiheitsopfer ohne uns wohl niemals kommen.“