Ist die Presse skrupellos? Die, die ich allmorgendlich aus dem Postkasten ziehe, nicht, jedenfalls laut stellvertretendem Chefredakteur, der mir unter Aufbietung aller Kräfte den freitäglichen „Abonnentenbrief“ zusammenhustet: „Kinderpornografie ist – anders als Fahrerflucht, Diebstahl oder Untreue – eine Straftat, die einen Menschen brandmarkt, ihn nie mehr losläßt. Wer öffentlich der Kinderpornografie verdächtigt ist, wird – selbst wenn sich am Ende der Vorwurf nicht erhärten oder belegen läßt – für immer beschädigt. Insofern“, deutsch: deshalb, „können wir, ganz generell, über Fälle von Kinderporno-Ermittlungen noch so vorsichtig und zurückhaltend schreiben – etwas wird an den Betroffenen stets hängen bleiben. Auch an E.“ – Name im Original ausgeschrieben – „da mögen wir noch so oft betonen, es könne sein, daß er sich nach Abschluß der Ermittlungen als unschuldig herausstellt. Bei ihren Recherchen stießen meine Kollegen … bald darauf, daß E. nach Erkenntnissen der Polizei über mehrere Jahre hinweg bei einer kanadischen Firma Bilder und Filme von nackten Jungen bestellt hatte. Auch wenn der Besitz dieser Bilder in Deutschland möglicherweise nicht strafbar ist, war dies für die Ermittler Grund genug zu der Annahme, der Politiker könne auch strafbares Material bei sich zu Hause haben. Angesichts dieser Ausgangslage entschieden wir uns dazu, ausführlich über die konkreten Verdachtsmomente gegen E. zu berichten, ebenso wie über die Zweifel an der Zulässigkeit der Durchsuchungen und an der Schuld des SPD-Mannes.“

„Ist die Presse ein Bote? Nein: das Ereignis.“ Kraus, 1914 

Dann ist ja alles gut: Im ausdrücklichen Wissen, daß der bloße Verdacht auf Kinderpornographie den Verdächtigen vernichtet und daß es an der rechtlichen Zulässigkeit der Durchsuchungen Zweifel gibt, wird, nach pflichtgemäßem Ausstellen von Berufsethos („Was tun? Wie berichten?“) und einer kleinen Zwecklüge (der Besitz dieser Bilder ist nicht nur „möglicherweise“ nicht strafbar, er ist es einfach nicht), natürlich doch ausführlich (und im Doppelsinn) Strecke gemacht und der Name des Verdächtigen zwanzigmal täglich in einem Atemzug mit dem K-Wort genannt, weil er nämlich „als Politiker eine öffentliche Person ist“, auch wenn er auf sein Bundestagsmandat längst verzichtet hat. Nachdem der Name des Verdächtigen fest genug mit dem K-Wort verleimt ist, darf der Dr. jur. von der Innenpolitik dann auf einer halben Feuilletonseite ausführen, warum es ein Skandal ist, daß Ermittlungsbehörden, obwohl die Vorprüfung des Falls „strafrechtliche Irrelevanz“ ergeben hatte, einem Verdächtigen, um doch noch was zu finden, die Wohnung stürmen, und also sind’s alle zufrieden: die linksliberalen Kopfwackler, weil sie den Rechtsstaat mal wieder vor einer Fehlentwicklung warnen können, die investigativen Kollegen, weil jetzt alle Welt weiß, daß sich ein Ex-Politiker für nackte Jungs interessiert, und die Vertriebsabteilung sowieso, weil man sich im Rennen um die heißeste Schlagzeile – und Kinderporno ist der Schlagzeilen allerheißeste – nicht von irgendwelchen Unschuldsvermutungen ins Hintertreffen hat bringen lassen.

Die vierte Gewalt, heißt es, dürfe nicht schweigen. Sie kann es aber auch gar nicht. Kann Gewalt selten.