Fakt: Das OLG München hat einen Antrag von AfD-Chef Tino Chrupalla abgewiesen, den vermeintlichen Stich in seinen Arm während einer Wahlkampfveranstaltung im Oktober 2023 juristisch aufarbeiten zu lassen – u. a. wegen formaler Unzulänglichkeiten. Frage: War er nicht richtig gelocht? DS Beitragsnavigation Wir sind wieder wehr! Endspurt im EuropawahlKAMPF