Das Verwaltungsgericht Köln hat entschieden, dass der Verfassungsschutz die AfD nicht als “Prüffall” bezeichnen darf. Aber wie dann? Folgende Bezeichnungen sind erlaubt – noch:

  • Alternative für Deutschland
  • Partei im Reichstag
  • Befreundetes Unternehmen
  • Partners in crime
  • Unsere Freunde
  • Nazis wie wir
  • Linksextremisten