Das Verwaltungsgericht Köln hat entschieden, dass der Verfassungsschutz die AfD nicht als “Prüffall” bezeichnen darf. Aber wie dann? Folgende Bezeichnungen sind erlaubt – noch: Alternative für Deutschland Partei im Reichstag Befreundetes Unternehmen Partners in crime Unsere Freunde Nazis wie wir Linksextremisten Beitragsnavigation Kliemannsland muss werben, damit wir leben können TITANIC-Leser wissen mehr!