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Die PARTEI informiert

Apr. 21, 2011

Rechtsstaat ade! Das Bundesverfassungsgericht hat die Klage der PARTEI auf Wahlwiederholung abgewiesen. Die von Martin Sonneborn, Bundesvorsitzender der PARTEI, eingereichte Wahlprüfungsbeschwerde sei aus „formalen Gründen“ unzulässig: Einspruchs- und Beschwerdeführer seien nicht „personenidentisch“. Sonneborn, der sich nach eigenen Angaben immer noch vollkommen personenidentisch fühlt, erklärte: „Das ist Rechtsfindung nach russischer Art. Wenn wir an die Macht kommen, ist der Bundeswahlleiter tot!“ 

Die FAZ, die Süddeutsche, das Greenpeace-Magazin und Bild berichten.