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Rechtsstaat ade! Das Bundesverfassungsgericht hat die Klage der PARTEI auf Wahlwiederholung abgewiesen. Die von Martin Sonneborn, Bundesvorsitzender der PARTEI, eingereichte Wahlprüfungsbeschwerde sei aus „formalen Gründen“ unzulässig: Einspruchs- und Beschwerdeführer seien nicht „personenidentisch“. Sonneborn, der sich nach eigenen Angaben immer noch vollkommen personenidentisch fühlt, erklärte: „Das ist Rechtsfindung nach russischer Art. Wenn wir an die Macht kommen, ist der Bundeswahlleiter tot!“ 

Die FAZ, die Süddeutsche, das Greenpeace-Magazin und Bild berichten.