Nur weil der Europäische Menschengerichtshof der Meinung ist, daß man nicht jeden wegen eines Verbrechens wegsperren darf, das er begehen könnte, muß sich das deutsche Strafvollzugssystem nach Alternativen zur Sicherungsverwahrung umsehen. Was diese Entwicklung für unsere Haftanstalten bedeutet, zeigt unser großer Gefängnisreport.