Polizei darf nach Hautfarbe kontrollieren
Das Verwaltungsgericht Koblenz hat entschieden: Polizeibeamte dürfen auf Zugstrecken, die "erfahrungsgemäß zur illegalen Einreise genutzt werden", Passagiere "auch nach dem äußeren Erscheinungsbild" kontrollieren. Die Polizei Koblenz begrüßt den Entscheid als wichtigen Schritt: "Unsere Arbeit bleibt allerdings weiterhin schwierig. Stellen Sie sich vor: Manche Kriminelle tarnen sich mit mitteleuropäischem Aussehen, akzentfreier Sprache und weißer Haut – das ist nicht gerade fair gegenüber der Polizei!"
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