Kein Lotto für Hartz-IV-Empfänger
Nach einer einstweiligen Verfügung des Landgerichts Köln dürfen
Lottoannahmestellen ab sofort keine Lotto- und sonstige Glücksspielscheine an Hartz-IV-Empfänger verkaufen. Der Fernsehsender 9Live kündigte daraufhin an, zukünftig auf Dauerwerbesendungen zu verzichten und statt dessen durch eine 24-stündige Rundumversorgung mit Telefonglücksspielen ein mutiges Zeichen gegen die Diskriminierung von Arbeitslosen zu setzen.
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