Karlsruhe genehmigt Rettungsschirm – unter Bedingungen
Das Bundesverfassungsgericht hat den Euro-Rettungsschirm ESM gebilligt, dabei aber strenge Auflagen gemacht. Deutschland darf
- sein letztes Hemd nur dann verpfänden, wenn noch ein Notgroschen in der Besteckschublade liegt
- den Notgroschen nur aus der Besteckschublade holen, wenn der Kneipenwirt nichts mehr auf den Deckel schreiben läßt
- den Deckel in der Kneipe nur ausreizen, wenn die Briefmarkensammlung aufgelöst ist
- die Briefmarkensammlung nur dann verscherbeln, wenn das Marmeladenglas mit dem Kupfergeld zur Sparkasse gebracht wurde
- das Kupfergeld nur einwechseln, wenn Tafelsilber und Goldzähne eingeschmolzen sind
- nur dann an Tafelsilber und Goldzähne gehen, wenn das Bündel Scheine unter dem Kopfkissen ausgegeben ist
- die Scheine unter dem Kopfkissen nur anrühren, wenn das letzte Hemd verpfändet worden ist
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