Die neuen Befugnisse der Bundespolizei im Überblick
Die Große Koalition hat sich auf ein neues Bundespolizeigesetz verständigt. Die Behörde bekommt nun mehr Befugnisse. Das sind die wichtigsten Neuerungen:
- Beamte müssen Daten von Bürgern nicht mehr umständlich von Dienstcomputern abfragen, sondern dürfen das auch bequem von Zuhause
- Wenn die Rosenheim-Cops oder die ARD-Tatort-Kommissare mal nicht weiterwissen, darf die Bundespolizei einschreiten
- Waffen und Munition können nun legal im eigenen Keller gehortet werden
- Besonders beliebte und verdiente Polizisten (Rainer Wendt, Boris Palmer, Nick Tschiller) erhalten die Erlaubnis, zwischendurch auch mal in eine private Wohnung zu schauen (als reine Vorsichtsmaßnahme)
- Wasserwerfer dürfen vermehrt eingesetzt werden (z.B. gegen Fußgänger, die Autos nicht sofort Platz machen)
- Bisher nur in internen Chatgruppen geteilte Inhalte dürfen künftig auf allen Plattformen veröffentlicht werden (Instagram, Teletext, Parship), damit noch mehr Menschen die Möglichkeit haben, sie zu liken
- Jeder Polizist darf bis zu fünfmal am Tag den Hitlergruß machen (bisher dreimal)
◀ | Happy Birthday, Marx' Kumpel! | Dax Werners Debattenrückspiegel: KW 49 | ▶ |
Newstickereintrag versenden…