Rente ab 63 (Arbeitsjahren) Weiterbeschäftigung über das Renteneintrittsalter hinaus wird aktiv gefördert, z. B. durch Rentenkürzungen Überstunden im Drittjob können mit lebensverlängernden Maßnahmen ausbezahlt werden Motivationshilfe: bis zu zwei Stunden Enkelbesuch täglich während der Arbeitszeit (unbezahlt) Anspruch auf Pflegeheimoffice Wer rastet, wird am Internetpranger geroastet Festgeschriebenes Rentenniveau von 48 Prozent des Existenzminimums Gerechtigkeit bei der Mütterrente: Wer im Rentenalter schwanger wird, kann monatlich mit rund 20 Euro mehr rechnen Wehrpflicht ab 70 Beitragsnavigation Bündnis zerruttet Obacht, Oettle #22