14. Mai Der Prozeß wird fortgesetzt, der Befangenheitsantrag gegen Richter Manfred Götzl abgelehnt. Daraufhin stellen Zschäpes Anwälte einen Befangenheitsantrag gegen die drei Ersatzrichter. Der Prozeß wird unterbrochen. Vor dem Gericht gibt es eine Protestkundegebung des Korrespondenten der Frankfurter Allgemeinen: „Wir haben nicht den Platz von der Oberhessischen Presse erbettelt, um jetzt über nichts berichten zu können!“ 26. Mai Die Anklageschrift soll endlich verlesen werden, doch in einem überraschendem Manöver stellen die Anwälte der Verteidigung einen Befangenheitsantrag gegen Beate Zschäpe. Um der folgenden Verwirrung im Saal Herr zu werden, unterbricht der Richter den Prozeß. Es kommt zu tumultartigen Szenen vor dem Gerichtsgebäude, der FAZ-Reporter bricht in Tränen aus. 8. Juni In einem notariell beaufsichtigten Lotterieverfahren ermitteln Zschäpes Anwälte, welchen Antrag sie als nächstes stellen sollen. Der Prozeß pausiert. 8. August Die Verteidigung stellt einen Antrag auf Albernheit. Der Prozeß wird unterbrochen. Die FAZ gibt ihren Platz an die Oberhessische Presse zurück. 12. Oktober Der Richter stellt einen Befangenheitsantrag gegen sich selbst und gibt ihm statt. 8. Dezember Hartmut Mehdorn übernimmt den Vorsitz, verspricht eine Fertigstellung des Prozesses „noch in diesem Jahrzehnt“. 30. Juli 2015 Die Anklageschrift wird verlesen. Beitragsnavigation Dinge, die schlechterdings unmöglich sind Das Galaxy S4 im Schnelltest