Das „Flensburger Zentralregister für Verkehrsverstöße“ wird reformiert: Verkehrsminister Ramsauer (ADAC) plant eine Vereinfachung von derzeit 18 auf 8 Punkte. Demnach sollen „grobe“ Verkehrsverstöße, wie etwa zu schnelles Fahren in Ortschaften, stundenlanges Blinken nach Verlassen des Kreisverkehrs und Überholen des Bundesverkehrsministers, künftig mit 1 Punkt im Zentralregister bestraft werden, „schwerwiegende“ Delikte mit 2 Punkten (z.B. Anhupen des Verkehrsministers, Nacktfahren). Bei 4 Punkten gibt es eine „Ermahnung“, bei 6 eine „Verwarnung“, bei 7 Punkten wird der Lenker zu zwei Monaten Linksverkehr verurteilt und muß Ramsauers Dienstwagen waschen, bei 8 Punkten hat der Lenker bestanden. Glückwunsch!