Mögliche Tatbestände für die Abweisung eines Asylgesuches oder die Ablehnung eines geduldeten Aufenthaltes sind künftig: Fehlende deutsche Staatsbürgerschaft Islamischer Glaube Drohender Familiennachzug Forderung nach Mindestlohn für Hilfsarbeiten Anstellung beim Verfassungsschutz Antragsteller möchte seinen Berufsabschluß anerkannt bekommen Schwacher Deutschtest (kann Osnabrigg nicht richtig buchstabieren) Beitragsnavigation Brisante Studie der Bertelsmann-Stiftung aus Gütersloh TITANIC Thinktank – Ein philosophisches Weihnachtsgespräch mit Peter Sloterdijk