Mögliche Tatbestände für die Abweisung eines Asylgesuches oder die Ablehnung eines geduldeten Aufenthaltes sind künftig:

  • Fehlende deutsche Staatsbürgerschaft
  • Islamischer Glaube
  • Drohender Familiennachzug
  • Forderung nach Mindestlohn für Hilfsarbeiten
  • Anstellung beim Verfassungsschutz
  • Antragsteller möchte seinen Berufsabschluß anerkannt bekommen
  • Schwacher Deutschtest (kann Osnabrigg nicht richtig buchstabieren)