Wahlrecht ungültig – was nun?
Das Bundesverfassungsgericht hat das erst im vergangenen Jahr erneuerte Wahlrecht für verfassungswidrig und mit sofortiger Wirkung für ungültig erklärt. Was bedeutet das?
- Es bedeutet vor allem: Das Bundesverfassungsgericht hat das erst im vergangenen Jahr erneuerte Wahlrecht für verfassungswidrig und mit sofortiger Wirkung für ungültig erklärt
- Es bedeutet auch: Wenn irgendwelche Personen Sie in den nächsten Tagen an der Haustür zur Teilnahme an einer Bundestagswahl überreden wollen, handelt es sich höchstwahrscheinlich um ganz abgefeimte Betrüger
- Ebenfalls bedeutet es: Falls Sie derzeit mal ganz spontan Riesenlust auf eine Wahl bekommen, schauen Sie ganz schön in die Röhre
- Und überdies bedeutet es: Es herrscht Anarchie im Lande – jippie! Lassen Sie sich von niemandem mehr etwas sagen bzw. alles stehen und liegen, und gehen Sie sofort ins Freibad oder einen schattigen Biergarten Ihrer Wahl, um sich mit einem Kopfsprung ins kühle Naß oder dem Verzehr von sechs, sieben kalten Bieren gründlich zu erquicken
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