Todesstrafe bizarr
Darf man einen Mann im Rollstuhl hängen? Vor dieser Frage steht gerade das Land Pakistan. Ein Sprecher einer Menschenrechtsorganisation hatte in Hinblick auf die bevorstehende Hinrichtung eines inhaftierten Rollstuhlfahrers ein Veto eingelegt. "Mit so einer scheiß Querschnittslähmung ist der Alte doch schon genug gestraft", ließ die Organisation vor der Presse verlautbaren. Seitens der Justiz sah man sich bis dahin dem Kampf gegen Diskriminierung verpflichtet und wollte "dem Rollstuhlfahrer sein Recht auf eine ordentliche und gestandene Hinrichtung nicht vorenthalten, auch wenn der Angeklagte nicht gehen kann und diese im Sitzen stattfinden muß." Man halte sich in jedem Fall an die gegebenen Gesetze: "Eine Ausnahme? Das wäre ja voll behindert!" so ein pakistanischer Justizbeamter. Zwischenzeitlich wurde jedoch bereits ein erster Hinrichtungstermin durch den obersten Gerichtshof verschoben, da der Querschnittsgelähmte sich partout weigerte, wegen des zu kurz geratenen Seiles auch nur einmal kurz aufzustehen und seinen Kopf in die Schlinge zu legen. Ein kleiner Sieg für die Anwälte des Angeklagten, die bereits im Vorfeld darauf hinwiesen, daß das Erhängen eines Rollstuhlfahrers ohnehin barbarisch und würdelos sei. "Dieses grausame Schicksal werde ich meinem Mandanten mit allen mir durch das Gesetz gegebenen Mitteln zu verhindern wissen", so die Anwältin des Inhaftierten, "zur Not schieß ich ihn einfach tot!" Aber auch in der Bevölkerung gibt es Gegenstimmen. Gegenprotestler formierten sich bereits wenige Stunden nach Bekanntwerden des Falles auf den Straßen Pakistans zu einem groß angelegten symbolischen Sitzstreik. Man fordert die sofortige Freilassung des 43jährigen Straftäters, schließlich verstoße es gegen jede Vorstellung von Sitte und Moral, einen Mann im Rollstuhl zu hängen. Man solle doch Gnade vor Recht walten lassen und statt dessen einfach eine Frau im Rollstuhl hängen, wurde unter lautem Beifall aus einem Lautsprecherwagen heraus verkündet. Die Aktivisten der Hilfsorganisation zeigen sich derweil zuversichtlich, daß der Fall zu ihren Gunsten entschieden wird, und hoffen auf ein schnelles Ende. "Die Leute werden schon einsehen, daß es so etwas wie Menschenrechte gibt! Und ein Rollstuhlfahrer ist ja letzten Endes auch irgendwo ein Mensch, nur eben mit Rädern!"
Infokasten: Sterben im Vergleich
In Deutschland ist die Todesstrafe bereits seit 2011 Geschichte. Nur das rückständige Ausland regelt den Tod noch nach Gesetz, während hierzulande längst jeder irgendwann sterben muß. Statistisch gesehen stirbt die überwiegende Mehrheit in Deutschland auf dem elektrischen Rollstuhl.
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