Das Bundesverfassungsgericht hat eine gesetzliche Regelung erweitert, nach der die Polizei nun Blutproben von betrunkenen Verkehrsteilnehmern selbst anordnen kann. Die Polizeigewerkschaft begrüßte das Urteil: „Das vereinfacht die Arbeit der Beamten enorm, indem sie dann ganz unbürokratisch Gewißheit darüber haben, wer den Streifenwagen noch fahren darf und wer nicht.“ Beitragsnavigation Was sind das für Leute? Godzillafilme, die kaum einer kennt