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Das Bundesverfassungsgericht hat eine gesetzliche Regelung erweitert, nach der die Polizei nun Blutproben von betrunkenen Verkehrsteilnehmern selbst anordnen kann. Die Polizeigewerkschaft begrüßte das Urteil: „Das vereinfacht die Arbeit der Beamten enorm, indem sie dann ganz unbürokratisch Gewißheit darüber haben, wer den Streifenwagen noch fahren darf und wer nicht.“