Neues Mietrecht: die wichtigsten Änderungen
Ab heute gilt das neue Mietrecht, das der Vermieterverband Haus und Grund beschlossen und die schwarz-gelbe Koalition verabschiedet hat. Unter anderem bedeutet das:
- Das Treppenhaus muß täglich geputzt werden
- Das Grillen auf dem Balkon ist nur noch in den Monaten November bis Januar erlaubt
- In der Wohnung muß einmal pro Woche aufgeräumt werden
- Der Vermieter hat das Anrecht auf Geburtstags- und Weihnachtsgeschenke im Wert von nicht unter 20 Euro samt passender Glückwunschkarte
- Mieterhöhungen in jeder beliebigen Höhe sind rechtens, wenn sie als Beitrag zur "energetischen Sanierung" verkleidet werden oder der Vermieter sich über die Geburtstags- und Weihnachtsgeschenke nicht freuen kann
- Die Zwangsräumung bei Mietnomaden wird erleichert – als Mietnomade gilt, wer mit seiner Mietzahlung mehr als drei Tage im Rückstand ist oder das wöchentliche Aufräumen versäumt hat
- Der Vermieter darf bei der Frau des Mieters jederzeit "Eigenbedarf" anmelden
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