Meldungen aus dem Straßen-Reich
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster hat entschieden, dass ein Autokennzeichen, welches die Zeichenfolge "HH 1933" enthält, verboten werden darf. Das Gericht wies damit die Klage eines Fahrzeug-Führers zurück, der zuvor durch eherne Treue gegenüber dem Rechtsfahrverbot aufgefallen war. Während der Verhandlung betonte der Kläger vergeblich, dass er zersetzendes Verhalten im Straßenverkehr fanatisch ablehne und sich mit seinem Mercedes der SS-Klasse selbst bei bestem Hitlerwetter jederzeit streng an die Höchstgeschwindigkeit von 88 Stundenkilometern halte. "Darüber hinaus sorge ich", so der Kläger wörtlich, "auch auf Rastplätzen brutal für Sauberkeit. Und Volksschädlinge werden auf der Fahrer-Flucht erschossen!" Es sieht demnach ganz so aus, als ob der hauptberufliche KFZ-Wächter den Beschluss des OVG nicht akzeptieren, sondern sich in einer geschickten Zangenbewegung an das OKW, das OKH wenden und Reichsverkehrsminister Dorpmüller wenden wird.
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