Markenrecht aktuell
Samsung darf sein Galaxy Tab 10.1 N weiter verkaufen, obwohl es deutliche Ähnlichkeiten zu Apples I-Pad aufweist. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf hervor, welches auf die "etwas andere Gestaltung" und die "markant verdeutlichte Firmenbezeichnung" verwies. Aldis Fleckenpudding "Flecki", obwohl dem Oetkerprodukt "Paula" verwandt, darf ebenfalls in den Regalen bleiben. Nicht durchsetzen konnte sich der Landwirt Josef Ferstl aus Schwandorf gegen den Handybauer Nokia. Das Gericht sah zwar ausgeprägte Ähnlichkeiten zwischen dem neuen Nokia Lumia 900 und dem großen Haufen Mist, den Ferstl schon vor zwei Jahren vor seinem Hof angelegt hatte. Die Benutzerführung sei bei dem Nokiaprodukt jedoch deutlich komplizierter und die Gestaltung weniger ansprechend als beim Konkurrenten; auch sei bei Ferstl die Aufwärtskompatibilität gesichert ("Schaufel"-Technologie). Eine Klage von Fernsehpastor Jürgen Fliege, der in Joachim Gauck eine "dehydrierte und ungewaschene Kopie seiner eigenen Marke" sieht, wurde vorerst vertagt, weil das Oberlandesgericht derzeit selbst von einem Muschelgericht aus Barcelona verklagt wird und noch auf ein Gutachten der Wortspielpolizei wartet.
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