Innenministerkonferenz erleichtert Abschiebung
Mögliche Tatbestände für die Abweisung eines Asylgesuches oder die Ablehnung eines geduldeten Aufenthaltes sind künftig:
- Fehlende deutsche Staatsbürgerschaft
- Islamischer Glaube
- Drohender Familiennachzug
- Forderung nach Mindestlohn für Hilfsarbeiten
- Anstellung beim Verfassungsschutz
- Antragsteller möchte seinen Berufsabschluß anerkannt bekommen
- Schwacher Deutschtest (kann Osnabrigg nicht richtig buchstabieren)
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