Gericht kritisiert Ziehung der Lottozahlen
Das Oberverwaltungsgericht Münster hat in einem Urteil Bedenken an der Rechtmäßigkeit der Übertragung der Lottoziehung im Fernsehen geäußert. Dennoch ist die Samstagabendsendung in der ARD nicht in Gefahr, da die vom OVG Münster kritisierte "unzulässige Anreizwirkung" durch die Silbereisen-Shows davor und den Tagesthemen danach wieder ausgeglichen wird.
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