Aus Eugen Egners Püppchenstudio
Die Unhörbarkeit der Formalhantierung
Mein Leben lang hatte ich gedacht, ich sei taub, bis sich dann herausstellte, daß lediglich der rechte Lautsprecher meiner alten Stereoanlage defekt war.
Selbstverständlich war mein Leben danach völlig verändert. Nichts war mehr wie vorher. Zu jener Zeit betrachtete ich es als eine günstige Koinzidenz, daß ich ein Paar neuwertiger Lautsprecher erbte. Ich schloß sie an die alte Stereoanlage an, und nun konnte ich sogar Musik hören! Der erste musikalische Eindruck, den ich auf diese Weise empfing, war eine Rundfunkübertragung der Oper "Die Robbe des Winzers". Als ich später zu einem Freund davon sprach, erinnerte er sich: "Bei dieser Musik habe ich mir einmal unheimlich die Nase geputzt!"
Deshalb und weil "diese Musik" das erste war, das ich jemals hörte, möchte ich mir an dieser Stelle die Arbeit machen, ein paar Bemerkungen zur Oper "Die Robbe des Winzers" anzufügen. Zunächst: Von wem ist die Komposition? Wer schrieb das Libretto? Ich will nur so viel verraten, daß die Urheberschaft umstritten ist, zumindest spricht einiges dafür, daß ich mir das Ganze lediglich einbilde (kreislaufbedingte Einbildung). Die Handlung ist opernunspezifisch komplex und kreist im wesentlichen um die Themenfelder "Füllhahn" und "Formalhantierung der Braut" - das eine so heikel wie das andere. Allein der Umstand, daß sich ein Komponist an so einen dicken Brocken gewagt hat, ist schon sensationell. Um die aus diesem unerhörten Themenkomplex erwachsende Problematik wenigstens in ihren Grundzügen ermessen zu können, muß man wissen: Füllhahn und Braut gehören von vornherein nicht derselben Spezies an. Trotzdem war der unbekannte Komponist entschlossen gewesen, diese Oper zu komponieren. Durch den Gebrauch ungedeckter Akkorde und Neunernoten ließ er keinen Zweifel daran, wie die Formalhantierung bei der Braut klingen sollte, einer Inszenierung jedoch standen große Hindernisse im Weg. Während der ersten Stellprobe erwies sich der praktische Vollzug einer Hantierung der Braut (ob formal, passiv oder aktiv) wegen der Unverständlichkeit des Begriffs so lange als nicht darstellbar, bis geklärt war, ob nun am Füllhahn (durch die Braut) oder an der Braut (durch wen auch immer) eine Hantierung vorgenommen werden sollte. Es wurde auch überlegt, ob dann nicht schicklichkeitshalber der Vorhang geschlossen werden mußte. All das scheint heute für Außenstehende vielleicht schwer verständlich, war tatsächlich aber für die Betroffenen völlig unbegreiflich. Die Unbegreiflichkeit stellte für die Dramaturgen ein echtes Hindernis dar. Weil der Komponist nicht um Rat gebeten werden konnte, probierte man experimentelle Ansätze aus, etwa eine veränderte Formulierung wie "Der Formalhahn bei der Füllhantierung der Braut", doch führte dies ebenfalls zu keiner zufriedenstellenden Lösung. Zuletzt entschied die Regierung rechtskräftig, daß die Oper ausschließlich konzertant aufgeführt werden sollte. Damit war es vollkommen egal, wer wen hantierte.
Zuletzt vielleicht eine kurze Zusammenfassung der Handlung: Der Winzer macht die Robbe formal zur Schönheitskönigin, nach der Pause dann sogar zur Bezirksvertretungsgöttin des Weinbauern-Verbands.
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