Gärtners kritisches Sonntagsfrühstück: Die Freuden der Pflicht
Eigentlich mag ich Überraschungen nicht so sehr, was mit einer milden Form von Kontrollbedarf zusammenhängt. Lebenskunst gehört nicht zu meinen Talenten; ich möchte wissen, was passiert.
Es gibt freilich Ausnahmen; denn was den deutschen Leitartikel im Regelfall so trübe macht, ist seine Überraschungslosigkeit. Polen möchte (und sei’s aus öd innenpolitischen Gründen) Reparationen von Deutschland für die beispiellosen Schäden, die der Rechtsvorgänger der Bundesrepublik Deutschland im Zweiten Weltkrieg angerichtet hat; ein wissenschaftliches Gutachten des polnischen Parlaments sieht polnische Ansprüche noch offen, die deutsche Seite hält sie, was wunder, für erledigt. Was meint die freie Presse? Überraschung: „Zwei Antworten gibt es darauf: eine juristische und eine politisch-moralische. Die juristische ist einfach: Der Anspruch auf Reparationen ist erloschen. Denn zur Entschädigung für die Besatzung, Zerstörung und Plünderung des Nachbarlandes hat Deutschland seine Gebiete östlich der Flüsse Oder und Neiße an Polen übergeben müssen, wodurch Millionen Deutsche Heimat, Hab und Gut verloren. Zudem hat die polnische Regierung 1953 auf die Zahlung weiterer Reparationen verzichtet. Jetzt behauptet Warschau, dies sei unwirksam gewesen, weil Polen damals unter Kuratel der Sowjetunion gestanden habe. Folgt man dem, müßte man alle Verträge der früheren Warschauer-Pakt-Staaten für nichtig erklären. Davon kann im Völkerrecht keine Rede sein.“