Im Fall des Grünen-Politikers Gelbhaar wurde vermutlich die Unschuldsvermutung übergangen, weshalb er seinen Kandidatenplatz verlor, welchen er mutmaßlich gewonnen hätte. Den Verantwortlichen sollte aber nicht vorschnell ein vorschnelles Handeln vorgeworfen werden, denn hier gilt die Unschuldsvermutung. Zwar hat der RBB die mutmaßlich falschen Mutmaßungen mutmaßlich vorschnell gesendet, ist hieran aber wohl unschuldig, da ihm eine mutmaßlich gefälschte eidesstattliche Erklärung untergejubelt wurde. Die mutmaßliche Fälscherin ist aber vermutlich auch unschuldig oder wenigstens schuldunfähig, denn ihr gegenüber gilt die Unschuldsvermutung. Dass die weiteren Vorwürfe von mutmaßlich nicht-gefälschten eidesstattlichen Versicherungen trotzdem zutreffen, ist wahrscheinlich falsch, denn hier gilt für Gelbhaar die Unschuldsvermutung. Allerdings gilt gegenüber diesen Frauen die Unschuldsvermutung, sodass die mutmaßlich nicht-gefälschten eidesstattlichen Versicherungen mutmaßlich wahr sind. Dies erklärt sich durch die Quantenphysik. Beitragsnavigation Müters Söhne #43 DeepFritz 2.0