Inhalt der Printausgabe
Januar 2005
Vom Fachmann für Kenner (Seite 12 von 16) |
Neues Jahr, neues Glück Ich habe jetzt einen Brief von der DAK bekommen, der darüber informiert, daß der Beitrag zur Pflegeversicherung für Kinderlose um 0,25 % erhöht wird. Verschont bleibt, wer nachweisen kann, ein Kind zu haben. Menschen, deren Kind gestorben ist, werden von diesem Schreiben sicherlich unangenehm berührt sein. Sie sollten es aber unbedingt bis zum letzten Satz lesen. Der lautet nämlich: "Für die Befreiung von dem Beitragszuschlag ist es unerheblich, ob ein Kind noch lebt." Glück gehabt! Maik Tändler
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