Verfassungsschutzgesetz in Bayern teilweise nicht mit Grundgesetz vereinbar
Ob Onlinedurchsuchungen, Überwachungspraktiken oder der Einsatz von V-Leuten: Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe sind die weitreichenden Befugnisse, die sich der bayerische Verfassungsschutz zum Bewahren der demokratischen Grundordnung eingeräumt hat, "teilweise" verfassungswidrig.
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