TITANIC Meinung: Warum Homöopathie verboten gehört und die Burka Kassenleistung werden muß
Ein Leitartikel von Valentin Witt
Wir sehen sie jeden Tag auf der Straße. Sie sind mitten unter uns und doch so anders. Ihr Leben richtet sich nach strengen Glaubensgrundsätzen, ihre Ideologie zwingen sie der ganzen Familie auf und verursachen damit unermeßliches Leid: die Anhänger Samuel Hahnemanns, des Erfinders der Homöopathie. Die Rechtsprechung stellen diese Pfuschfans vor eine Herausforderung, denn hier prallen Grundrechte aufeinander: das der körperlichen Unversehrtheit und das freier Ballaballawahl. Zu letzterem gehört auch freie Fahrt auf dem Markt. Das Recht auf volle Einkaufstüten ist eines der elementarsten Grundrechte unserer gesellschaftlichen Freihandelsordnung. "Staat, misch dich nicht ein", lautet das vollmundige Credo aufgeklärter Konsumenten bei der Wahl zwischen Dom Pérignon und Landwein, zwischen Caipi und Cuba Libre, oder zwischen Äpfel- und Birnenschnäpsen. Das gilt auch und gerade für die Apotheke. Ob ich Aspirin, Paracetamol oder Ibuprofen bevorzuge, ist eine Sache zwischen mir und meinen Kopfschmerzen. Da hat der Gesetzgeber mir nicht mit seinem Gewaltorgan dazwischenzudröhnen. Etwas anderes ist es, wenn ich durch mein Kaufverhalten die Freiheit anderer einschränke, auch weiterhin unbeschwerte Shoppingerlebnisse zu genießen. Brettere ich volltrunken mit 120 Sachen durch eine belebte Fußgängerzone, hätte ich vielleicht doch lieber beim Birnenschnaps bleiben und den Porschekauf auf den nächsten Tag verschieben sollen. Den Schuh muß ich mir anziehen, und ich darf mich nicht beschweren, daß er nicht von Nike ist. Kniffliger wird es, wenn der Verbraucher vorsätzlich getäuscht wird und damit sich oder andere gesundheitlich schädigt. Jüngst erregten drei Todesfälle von Patienten Aufsehen, die am "Biologischen Krebszentrum Bracht" mit Magie behandelt wurden. Die Frage, die sich bei diesen und anderen Wellneßangeboten stellt, lautet stets: Darf ich als Dienstleister Sterbenskranken das Blaue vom Himmel versprechen, um a) mir die Taschen vollzustopfen und b) die Siechen damit zügig ins Grab zu bringen, oder verstoßen solche Absichten gegen die ethischen Grundsätze des Kapitalismus? Die Antwort laut einhelliger Expertenmeinung: Nein, solche Praktiken dürfen nicht geduldet werden. Die Kunden zu verscheißern ist Teil eines jeden guten Geschäfts; sie zu betrügen ist hingegen nicht statthaft. Wer nur die Verpackung ohne Inhalt verkauft – wie fragwürdig der auch sein mag – gehört zu einer saftigen Geldstrafe und 20 Sozialstunden verdonnert. Der Handel mit dem Aberglaube, der als Medizin getarnt daherkommt, muß deshalb ein Ende haben und verboten werden – darunter auch so beliebte Spinnereien wie Homöopathie, Engelresonanzkinetik und Kommunion. Nur wo Idiotie als Idiotie deklariert wird, kann der uninformierte Kunde sich guten Gewissens entscheiden. Ein Beispiel erfolgreicher Kundenabschreckung gibt uns hier die Burka. Das unbeliebte Kleidungsstück zeigt, wie Warnung vor gefährlichen Glaubensinhalten und Corporate Design Hand in Hand gehen können. Sie sollte deshalb auf Kassenrezept all jenen verordnet werden, die zur Behandlung lebensbedrohlicher Krankheiten bei sich oder Familienangehörigen ein Glas Zuckerkügelchen einsetzen wollen.
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