Nach Kapitäns-Urteil: TITANIC reaktiviert Maskottchen
Ein Seemann als Werbefigur darf kein Exklusivmerkmal eines Unternehmens sein. Diese Entscheidung hat das Landgericht München im Rechtsstreit zwischen Iglo und Appel Feinkost getroffen. Demnach darf Appel weiterhin mit einem "Käpt'n Iglo" ähnlichen älteren Herrn mit Bart und Mütze werben.
Das Satiremagazin TITANIC reagiert auf dieses Urteil und wird ab sofort wieder verstärkt mit seinem aus der eingestellten Rubrik "Käpt'n Uhus Wissens-Kajüte" bekannten Werbeträger auftreten. Käpt'n Uhu war aufgrund ebenjener urheberrechtlichen Bedenken vorübergehend außer Dienst gestellt worden – pünktlich zum Weihnachtsgeschäft darf er nun wieder die seebärenstarken Produkte aus dem Hause TITANIC anpreisen: "Hey Kinder, wusstet ihr schon, dass unser Heft jetzt noch dicker ist? Wie deine Mutter!"
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